Außerdem werden Örtlichkeiten oder Grundstücke gesucht, die sich für die Schaffung entsprechender Unterbringungsmöglichkeiten eignen. Diese sollen für bis zu 100 Personen geeignet sein. Wer entsprechende Immobilien oder Grundstücke anbieten kann, wird gebeten sich an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu wenden. Soweit Rückfragen bestehen, können diese von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr, unter 06021/394-665 besprochen werden.
Geeignet sind größere Wohnungen oder Wohnhäuser - Mindestbelegung von zehn Personen sollte möglich sein - Firmengebäude, Industriegebäude, Fabrikhallen, ehemalige Pensionen, Märkte oder Hotels. In Betracht kommen auch Grundstücke von mindestens 1.500 Quadratmetern.
Mit Hilfe dieser Einrichtungen soll zum einen sichergestellt werden, dass - neben einer möglichen Notunterkunft - auch weiterhin keine Sport- oder Kulturhallen übergangsweise belegt werden müssen. Zum anderen ist es auch in Zukunft das Ziel des Landratsamtes, größere Einrichtungen mit mehr als 100 Personen - mit Ausnahme der Notunterkunft - zu vermeiden.