Das „ASTflex" ergänzt den Busfahrplan und ersetzt das bisherige AST und auch den City-Shuttle an Sonn- und Feiertagen. Das „ASTflex" wird im gesamten Bediengebiet der Stadtwerke Aschaffenburg angeboten. Dazu gehören die Stadt Aschaffenburg mit allen Stadtteilen sowie die Gemeinden Glattbach, Goldbach, Haibach, Mainaschaff, Stockstadt und Sulzbach. Die Gemeinde Hösbach wird wie im bestehenden AST integriert. Die bisherige Aufspaltung an Sonntagen (City-Shuttle für Stadtgebiet und AST für Landkreis) fällt weg. Das neue Angebot wird zu folgenden Zeiten angeboten:
- Montag bis Donnerstag von 22 bis 1 Uhr
- Freitag, Samstag und Vorabende von Feiertagen von 22 bis 2 Uhr
- Sonn- und Feiertage von 6 bis 12 und von 21 bis 1 Uhr
Die Betriebszeit Montag bis Donnerstag sowie an Sonn- und Feiertagen wird gegenüber dem bisherigen AST erweitert (bisher bis 0:30 bzw. erst ab 07:30 Uhr). Die Beförderung erfolgt von einer (virtuellen) Haltestelle zu einer Wunschadresse. Virtuelle Haltestellen sind Haltestellen, die nur digital existieren und nicht physisch im Straßenraum gekennzeichnet sind. Sie dienen dazu, den Abstand zwischen den Bushaltestellen zu verkürzen. Das Netz der virtuellen Haltestellen aus dem City-Shuttle wird auch im „ASTflex" angewandt. Es sind nur Fahrten in Aschaffenburg sowie zwischen Aschaffenburg und einer Landkreisgemeinde zulässig. Fahrten zwischen Landkreisgemeinden sind zunächst ausgeschlossen. Künftig wird die Taktung auf 20 Minuten reduziert, um die Fahrtwünsche zu entzerren und eine höhere Flexibilität zu ermöglichen. Im bisherigen AST waren Abfahrtszeiten im 30-Minuten-Takt vorgegeben. Gänzlich freie Abfahrtszeiten wie im On-Demand-Verkehr soll es nicht geben, um die Fahrten besser bündeln zu können. Eine Zubuchung zu einer bereits disponierten Fahrt ist bis 5 Minuten vor der Abfahrtszeit möglich, sofern noch freie Kapazität bei dieser Fahrt vorhanden ist. Dies erlaubt spontane Buchungen und verhindert, dass ein weiteres Fahrzeug losgeschickt wird.
Bestellt werden kann das „ASTflex" telefonisch unter der bekannten AST-Telefonnummer (06021/2 15 25), über eine App und in einem Internetportal. Es sind Barzahlung und elektronische Zahlungsmittel möglich. Eine Registrierung ist keine zwingende Voraussetzung für die Bestellung. Der Fahrgast muss bei der Bestellung Start und Ziel, die Personenanzahl, eventuelle Ermäßigungen (z.B. Zeitkarte) und ggf. weitere Transportobjekte (z.B. Gepäck) angeben. Es ist der genehmigte AST-Tarif zu zahlen. Dieser setzt sich zusammen aus dem Fahrpreis für Einzelfahrscheine sowie einem Komfortzuschlag. Zeitkarteninhaber und Schwerbehinderte zahlen nur den Komfortzuschlag. Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden kostenlos befördert. Übliches Reisegepäck, Kinderwagen und Rollstühle können kostenlos mitgenommen werden. Im Fahrzeugpool befinden sich barrierefreie Fahrzeuge für die Beförderung von Rollstühlen. Hunde dürfen mitgenommen werden, wenn sie bei der Buchung angegeben wurden. Da in dem Fahrzeug dann weniger Plätze zur Verfügung stehen, wird für einen Hund ein Zuschlag von 2 Euro erhoben.
Der On-Demand-Verkehr City-Shuttle wird, früher als ursprünglich geplant, zum 31. Oktober 2023 eingestellt. Aufgrund der kurzfristigen Einführung des „ASTflex" ist mit Einschränkungen zu rechnen. Insbesondere kann nicht garantiert werden, dass die digitalen Bestellwege vollumfänglich bis zum 1. November 2023 eingerichtet sind. Weitere Informationen finden Sie unter www.stwab.de/astflex.