Mit diesem Programm können einerseits Photovoltaikanlagen der Größe ab 1,5 [kWp] und andererseits Mini-Photovoltaikanlagen/Balkonanlagen von 150 bis 600 [Wp] gefördert werden. Auch die Umrüstung von Photovoltaikanlagen, die aus der EEG-Vergütung fallen, soll bezuschusst werden. Sinn und Zweck dieser kommunalen Förderung ist, den Photovoltaik-Ausbau im Stadtgebiet weiter voranzutreiben. Mit mehr Photovoltaik kann die Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen vergrößert und aktiv Klimaschutz betrieben werden. Das Förderprogramm ist damit ein weiterer Baustein des vom Stadtrat beschlossenen „Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzepts". Das Förderprogramm der Stadt Aschaffenburg gilt ausschließlich für Projekte innerhalb des Stadtgebiets. Indem nur Anlagen begünstigt werden, die bereits in Betrieb genommen worden sind, sollen die bürokratischen Hürden verringert werden. Dabei gilt, dass die Inbetriebnahme nach dem 1. Januar 2023 erfolgt sein muss. Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften sind immer antragsberechtigt, während Organisationen, Vereine, Stiftungen und Körperschaften die Förderung nur für eine Photovoltaikanlage ab 1,5 [kWp] oder für deren Umrüstung auf Überschusseinspeisung bekommen. Die Förderung erfolgt im Rahmen der haushaltsrechtlich zur Verfügung stehenden Mittel. Für das Jahr 2023 wurden 80.000 Euro durch den Stadtrat beschlossen. Folgende Fördersätze sind vorgesehen:

Photovoltaik-Anlagen der Größe ab 1,5 [kWp]

 

Fördermaßnahme

Förderhöhe

Max. Förderung

PV-Anlagen von 1,5 bis 10 kWp

zusätzlich für jedes kWp über 10 kWp

150 [€/ kWp]

75 [€/ kWp]

2.000 [€]

max. 35 % Gesamtförderung

Umrüstungs-Zulage für Ü-20-PV-Anlagen

100 [€]

max. 70% Gesamtförderung

Bonus bei Gründach-Aufstellung gemäß Richtlinie

40 [€/ kWp]

400 [€]

max. 35 % Gesamtförderung

Mini-PV-Anlagen / Balkonanlagen von 150 bis 600 [Wp]

Fördermaßnahme      

Förderhöhe

Max. Förderung

Antragsberechtigt

Mini-PV-Anlage (150-600 Wp)

120 [€]

120 [€]

Natürliche Personen mit Wohneigentum oder im Mietverhältnis

Wohnungseigentümergemeinschaften

Sozial-Bonus-1

150 [€]

270 [€]

           max. 70% Gesamtförderung

Mit Wohnberechtigungsschein (1-3)

Sozial-Bonus-2

400 [€]

520 [€]

max 70% Gesamtförderung

Mit Kulturpass/ Grenzenlos-Pass

Antragsformulare und weitere Informationen sind beim Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz der Stadt Aschaffenburg erhältlich. Die Richtlinien sind unter www.aschaffenburg.de/energiefoerderung zu finden.

Ansprechpartner und weitere Informationen
Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Kommunaler Energiebeauftragter
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!Tel.: 06021 330 1491
www.aschaffenburg.de/solarstrom


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