Klagebegründung: Ausbau der B 469 verletzt rechtliche Vorgaben

Foto: BUND Naturschutz in Bayern e. V.

Aschaffenburg
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Der BUND Naturschutz (BN) hat am 21. Oktober 2022 seine umfassende Klagebegründung gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Unterfranken zum Ausbau der B 469 zwischen Stockstadt und Großostheim im Landkreis Aschaffenburg beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München eingereicht. Nach Ansicht des BN weist der Beschluss erhebliche inhaltliche und formale Mängel auf.

Die B 469 soll autobahnähnlich ausgebaut werden. Dies würde zu erheblichen Eingriffen in wertvollen Bannwald führen, zusätzliche Treibhausgase hervorrufen, Grundwasserabsenkungen fördern und die Verkehrssicherheit reduzieren. „Der überdimensionierte Ausbau der B 469 nimmt keine Rücksicht auf Natur-, Klima- und Flächenschutz“, kritisiert Dagmar Förster, Vorsitzende der BN-Kreisgruppe Aschaffenburg, die Planung. „Wir brauchen endlich eine Mobilitätswende, die den ÖPNV fördert und nicht die Versiegelung der Landschaft vorantreibt!“

„Durch den Ausbau würden 22,8 Hektar Boden dauerhaft versiegelt, 14,18 Hektar Wald gerodet werden - davon 10,37 Hektar Bannwald. Der Eingriff würde auf einer Länge von 2,9 Kilometern in einem Landschaftsschutzgebiet stattfinden und Eingriffe in kaum ersetzbare Biotope, wie im Bereich der Gersprenz, zur Folge haben“, erläutert Steffen Jodl, BN-Regionalreferent für Unterfranken.

Der vom BN beauftragte Rechtsanwalt Leonhard Stuber, Rechtsanwälte Philipp-Gerlach & Teßmer, führt weiter aus: „Der Umgang des Planfeststellungsbeschlusses mit dem Klimaschutz widerspricht den klaren Vorgaben des Gesetzgebers und der Gerichte. Es wird ignoriert, dass der Straßenausbau durch die Erhöhung der Reisegeschwindigkeit auf der Trasse, die Verbreiterung der Trasse, die Erneuerung von acht Brückenbauwerken sowie den Verlust von Wald vermeidbare Treibhausgasemissionen generiert. Auch weitere Schutzgüter, wie Fledermäuse, Vögel und Wasser, wurden nur mangelhaft behandelt. Wir gehen daher davon aus, dass der Planfeststellungsbeschluss in der vorliegenden Form nicht haltbar ist.“

Rudolf Kreuzer, Vorstandsmitglied der BN-Kreisgruppe Aschaffenburg: „Gerade in der dicht besiedelten Region am Untermain benötigen wir unsere Erholungswälder. Diese sind auch für das Grundwasser und als Lebensraum wichtig und dürfen nicht für Dinosaurierprojekte wie diesen unnötigen Trassenausbau geopfert werden!“

Zentrale Aspekte der Klagebegründung sind:

1. Klimaschutz nicht beachtet: Die gesetzlichen Vorgaben zum Klimaschutz durch das Umweltverträglichkeitsprüfungs- und Bundesklimaschutzgesetz wurden nicht berücksichtigt. Es finden sich keinerlei Ermittlungen zu den Klimaauswirkungen durch Ausbau und Betrieb der Trasse.

2. Alternativenprüfung ungenügend: Die geplante Verbesserung der Verkehrssicherheit kann auch mit einem Querschnitt von 25 Metern anstatt 31 Metern erreicht werden. Eine einhergehende Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h verstetigt den Verkehrsfluss und erhöht die Verkehrssicherheit. Unmittelbar vor und nach dem Planungsabschnitt gilt ebenfalls eine höchstzulässige Geschwindigkeit von 80 km/h. Dies wurde nicht berücksichtigt.'

3. Abwägungsmängel eklatant: Beispielsweise wurden die massiven Eingriffe in den Wald, insbesondere in Waldränder, und die damit verbundenen negativen Auswirkungen auf Natur und Klimaschutz in der Abwägung nicht ausreichend berücksichtigt. Auch eine Verschlechterung der Verkehrssicherheit infolge des Ausbaus wurde wegen unzutreffender und widersprüchlicher Annahmen verkannt.

4. Artenschutz unerfüllt: Der Ausbau in der Dimension einer Vollautobahn stellt ein erhebliches zusätzliches Risiko für geschützte Tierarten dar. Verbotstatbestände nach Bundesnaturschutzgesetz können nicht ausgeschlossen werden.

5. Gewässer- und Grundwasserschutz mangelhaft: Insbesondere durch zusätzliche Grundwasserausleitungen kommt es zu Verstößen gegen die Wasserrahmenrichtlinie.

6. Formale Fehler: Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden nicht alle Unterlagen ausgelegt.

Der BN sammelt Spenden zur Finanzierung des Klageverfahrens: https://aschaffenburg.bund-naturschutz.de/brennpunkte-vor-ort/mobilitaet


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