Aschaffenburg: Kapitän und Steuermann unter Alkoholeinfluss

Aschaffenburg
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Am Montagabend bemerkten Beamte der Wasserschutzpolizei ein Schiff auf dem Main, das eine ungewöhnliche Fahrweise an den Tag legte. Bei der anschließenden Kontrolle des Güterschiffs, das gerade in einem Industriehafen in Nilkheim festgemacht wurde, bemerkten die Beamten, dass der Steuermann offensichtlich bei den Festmachetätigkeiten über Bord gegangen war. Er konnte sich glücklicherweise selbständig zurück auf das Wasserfahrzeug retten und hatte keinerlei Verletzungen davongetragen.

Im weiteren Verlauf stellte sich heraus, dass der 65-Jährige mehr als ein Promille Alkohol im Blut hatte. Der 38-jähirge Kapitän des Schiffs, das ungefährliche Rohstoffe transportierte, hatte einen sogar noch höheren Wert mit rund 1,5 Promille.

Für die beiden Männer wurde in der Folge eine Blutentnahme angeordnet und die Weiterfahrt des Schiffes untersagt. Entsprechende Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr wurden eingeleitet. Einer Fortsetzung der Fahrt hätte am nächsten Tag, nach Wiedereinsetzen der Fahrtauglichkeit, nichts weiter im Wege gestanden. Als sich die Männer jedoch am Dienstagmorgen gegen 08.30 Uhr mit dem Gefährt wieder in Richtung Bayernhafen auf den Weg machten, hatte die Wasserschutzpolizei hier offensichtlich das richtige Gespür und führte eine erneute Kontrolle durch. Die gleiche Besatzung hatte offensichtlich wieder reichlich Alkohol getrunken und sogar noch höhere Alkoholwerte als tags zuvor. Erneut wurde eine Blutentnahme angeordnet. Die seemännischen Patente und Erlaubnisse der beiden Schiffsleute wurden nun in der Konsequenz wegen Wiederholungsgefahr sichergestellt. Das Frachtschiff ist seitdem faktisch führerlos im Bayernhafen festgesetzt und kann erst mit einer neuen Besatzung seinen Fahrbetrieb wieder aufnehmen.

Außerdem wurden Sicherheitsleistungen im vierstelligen Bereich angeordnet, da die Männer keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben, bevor sie aus den Maßnahmen entlassen werden konnten.

Die Wasserschutzpolizei weist darauf hin, dass in der Schifffahrt allgemein, also auch für Sportboote, die gleichen Promillegrenzen wie im Straßenverkehr gelten.


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