Es wird darauf hingewiesen, dass für die Neuberechnung der Grundsteuer von Grundstückseigentum in Bayern ein wertunabhängiges Flächenmodell eingeführt wird und daher hierfür keine Bodenrichtwerte erfragen werden müssen.
Trotz letztjähriger starker Anhebung war eine weitere Steigerung der Bodenrichtwerte für Wohnbau- und Mischgebietsflächen in den direkten Umlandgemeinden Aschaffenburgs und den dem Rhein-Main-Gebiet zugewandten Gemeinden um etwa 15 bis 20 Prozent notwendig. In den übrigen Gemeinden des Landkreises wurde ebenfalls eine Erhöhung um etwa 5 bis 15 Prozent erforderlich, um der sich abzeichnenden Marktentwicklung gerecht zu werden. Das bislang deutliche Preisgefälle zwischen den eher städtisch geprägten und den eher ländlichen Gebieten ist zwar noch vorhanden, aber die merklich stärkere Nachfrage nach Wohngrundstücken auf dem Land lässt dort die Preise ansteigen. Nach Anpassung bewegen sich die Richtwerte für baureif erschlossene Wohnbauflächen im Landkreis nunmehr zwischen 60,00 Euro und 680,00 Euro pro Quadratmeter.
Im Bereich der Gewerbebauflächen war anhand der Bauplatzverkäufe kein Trend zu Preissteigerungen zu erkennen. Die bisherigen Richtwerte zwischen 35,00 Euro und 180,00 Euro konnten beibehalten werden. Auch das Preisniveau im Bereich der land- und forstwirtschaftlichen Flächen blieb stabil, so dass die bisherigen Bodenrichtwerte unverändert zwischen 0,50 Euro und 5,50 Euro liegen.
Über die Internetseite www.bodenrichtwerte.bayern.de oder auch unter www.geoportal.bay-ern.de/bayernatlas sind die aktuellen Bodenrichtwerte kostenfrei einsehbar. Schriftliche Bodenrichtwertauskünfte sind gebührenpflichtig und können über die erstgenannte Internetseite oder bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg oder per Mail über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bestellt werden.
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für den Quadratmeter Boden in bestimmten Gebieten, den Bodenrichtwertzonen, die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse haben. Die Bodenrichtwerte werden direkt oder indirekt auf Grundlage der tatsächlich im gewöhnlichen Geschäftsverkehr realisierten Kaufpreise abgeleitet. Da individuelle Grundstückseigenschaften dabei nicht berücksichtigt werden, kann der Boden- und Verkehrswert eines Grundstücks je nach Beschaffenheit nach oben oder unten abweichen. Die Bodenrichtwerte sollen zur Transparenz auf dem Grundstücksmarkt beitragen. Sie sind eine Orientierungshilfe für den interessierten Laien bei der Preisfindung, Ermittlungsgrundlage von Sachverständigen für Immobilienbewertungen sowie bei steuerlichen Angelegenheiten von Bedeutung.