Aus diesem Anlass weist die Stadtverwaltung Aschaffenburg darauf hin, dass Personen, die nach dem 8. Mai 1945 von Strafverfolgung nach § 175 Strafgesetzbuch oder § 151 Strafgesetzbuch-DDR wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen betroffen waren, noch bis 21. Juli 2022 beim Bundesamt für Justiz (BfJ) Anträge auf Entschädigungsleistungen stellen können.

Grundlage ist das Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen (StrRehaHomG). Informationsbroschüren liegen ab Mitte Mai unter anderem im Rathaus, Dalbergstraße 15, aus. Nähere Informationen gibt es unter www.bundesjustizamt.de/rehabilitierung.

 


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