Alkoholisierter Mann greift Passanten und Bundespolizisten an

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Ein stark alkoholisierter 47-Jähriger hat am Neujahrsmorgen nach Streit mit einem Taxifahrer einen unbeteiligten Passanten im Bahnhofsbereich angegriffen. Gegen die Maßnahmen einer Streife der hinzugerufenen Bundespolizei leistete der Mann Widerstand. Die Beamten wurden leicht verletzt. Der Aggressor wurde von der Polizei Aschaffenburg in Gewahrsam genommen und leistete erneut Widerstand.

Der 47-Jährige war mit einem Taxifahrer gegen 08.30 Uhr in der Elisenstraße wegen der Bezahlung in Streit geraten. An dem Geldautomaten nahe des Hauptbahnhofs hat der stark alkoholisierte Mann schließlich einen zuvor unbeteiligten 22-Jährigen attackiert, als gerade die bereits verständigten Bundespolizisten hinzugekommen sind. Die Beamten konnten den 47-Jährigen schnell von dem 22-Jährigen trennen. Hierbei griff der aggressive Fahrgast nun allerdings die Beamten an und schlug einen Polizisten ins Gesicht und beleidigte die Beamten. Bei der Festnahme leistete er weiter Widerstand, der allerdings rasch mittels einfacher körperlicher Gewalt gebrochen werden konnte. Leider erlitten die Bundespolizisten hierbei leichte Verletzungen. Ihren Dienst konnten sie jedoch fortsetzen. Der zuvor angegangene Passant blieb, dem aktuellen Sachstand nach, unverletzt. Der 47-Jährige wurde vor Ort von der Aschaffenburger Polizei vorläufig festgenommen und musste für den Transport zur Dienststelle gefesselt werden. Dort wurde auf Anordnung der Ermittlungsrichterin eine Blutentnahme durchgeführt. Ein Vortest ergab ein Ergebnis von rund 1,6 Promille.

Nachdem die polizeilichen Maßnahmen beendet waren, hätte der Mann eigentlich auf freien Fuß gesetzt werden sollen. Er weigerte sich jedoch das Dienstgebäude zu verlassen und schlug erneut auf einen Polizeibeamten ein, leistete abermals Widerstand und beleidigte die Beamten. Eine Polizistin wurde dabei leicht an der Hand verletzt, war aber weiterhin dienstfähig. Der 47-Jährige wurde in der Folge auf richterliche Anordnung bis zum Nachmittag in Gewahrsam genommen und muss sich nun unter anderem wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung strafrechtlich verantworten.


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