Diese Maßnahme erstreckt sich nicht nur auf städtische Einrichtungen. Auf Antrag wird die Schädlingsbekämpfung auch auf Privatgrundstücken durchgeführt. Die Eigentümer oder Pächter werden gebeten, Grundstücke mit Rattenbefall bei der Stadtverwaltung, Umweltabteilung (Tel.: 06023 502-915) anzuzeigen. Im oben genannten Zeitraum wird dann auch auf diesen Grundstücken eine Bekämpfung gegen Entgelt durchgeführt. Anfahrt und Arbeitszeit werden während dieser Aktion nicht gesondert berechnet. Der Entgeltbetrag wird bei den Auftraggebern direkt gegen Quittung erhoben. Ratten sind gefährliche Krankheitsüberträger und die Bekämpfungsmaßnahmen dienen dem Interesse der Bevölkerung. Bitte helfen Sie mit, dass erst gar keine Rattenplage entsteht und spülen Sie keine Essensreste in den Kanal. Essensreste sollten nicht in den Komposter, sondern ausschließlich über die Biotonne entsorgt werden!


PS: Sind Sie bei Facebook? Werden Sie Fan von Aschaffenburg News!