Aiwanger: "Gasbelieferung von Industriekunden muss sichergestellt werden - Bund muss Risiken absichern"

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Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger warnt eindringlich vor einem Gas-Lieferstopp in der Industrie wegen fehlender Anschlussverträge.

Aiwanger: „Zunehmend melden sich Unternehmen bei uns, weil sie von ihren Versorgern keine neuen Gas-Lieferverträge mehr bekommen, wenn die alten Verträge auslaufen. Bei vielen Betrieben droht deshalb zum Jahresende ein Lieferstopp. Das wäre ein Drama und würde den Ruin des Unternehmens bedeuten. Der Gaspreis ist hierbei gar nicht das Thema und selbst bei langjährig bestehenden und verlässlichen Geschäftsbeziehungen gibt es Lieferverträge, die von Versorgern nicht mehr verlängert werden. Ich höre von diesem Problem auch aus anderen Bundesländern und gehe von einer dreistelligen Anzahl von großen Betrieben in Deutschland aus, denen zum Jahresende das Ende ihrer Gasversorgung droht. Höchste Zeit dass sich der Bund endlich um dieses Thema kümmert - jeder Tag zählt.“ Hintergrund ist die angespannte Situation auf den Gasmärkten mit extrem volatilen Preisen. Gasversorger sehen sich bei der Belieferung von Industriekunden und Kommunen massiv gestiegenen Risiken gegenüber. Daher ziehen sie sich schrittweise aus dem Beschaffungs- und Vertriebsgeschäft zurück. Bereits jetzt stehen mehrere große Unternehmen in Bayern vor der Situation, dass ihre Gaslieferverträge nicht mehr verlängert werden, obwohl die erforderlichen Gasmengen zur Verfügung stehen. Ein Grund für das gestiegene wirtschaftliche Risiko sind die hohen Sicherheitsleistungen, die Versorger bei ihren Termingeschäften zur Absicherung von Energiepreis-Schwankungen hinterlegen müssen. Aiwanger „Ein plötzlicher Stillstand in Industriebetrieben kann uns schneller treffen als erwartet, da nun zahlreiche Verträge zum Jahreswechsel 2022/2023 auslaufen. Auch die gesetzlich festgeschriebene Ersatzversorgung kommt hier nicht zum Einsatz. Der Bund ist gefordert.“

Gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz besteht eine verpflichtende Ersatzversorgung von Letztverbrauchern nur im Niederdruckbereich. Größere Gewerbekunden, die an die Mitteldruckversorgung angeschlossen sind, zählen daher nicht zur Gruppe der Berechtigten der Ersatzversorgung. Aiwanger: „Ich habe Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck in einem Schreiben dazu aufgefordert, sich dem Thema schnell anzunehmen und einen Garantierahmen für die Versorger zu schaffen. Es kann nicht sein, dass der Bund trotz des dringenden Handlungsbedarfs untätig dabei zusieht, wie wir im kommenden Jahr wegen fehlender Anschlussverträge ein Unternehmen nach dem anderen zusperren. Wir brauchen daher schnell einen passgenauen Garantierahmen. Die vorgeschlagene Gaspreisbremse löst dieses Problem nicht.“


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